Pflegeversicherung Leistung > erhebliche Einschränkung
Kriterien erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz
Für eine Bewertung der Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen liegt das Sozialgesetzbuch (§45a Elftes Sozialgesetzbuch) zugrunde. Es müssen wenigsten 2 Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen festgestellt werden. Mindestens einmal muss ein Kriterium aus den Ziffern 1 bis 9 vorliegen.
- unkontrolliertes Verlassen