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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK
Der MDK oder auch Medizinischer Dienst der Krankenversicherung ist für medizinische, zahnmedizinische und auch pflegerische Beratung- und Begutachtungen zuständig. Er führt diese Tätigkeiten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung durch. Damit von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eine passende Entscheidung über Leistungen getroffen werden kann, muss zuvor der MDK eine sozialmedizinische Begutarchtung erfolgt sein.
Zusätzlich berät der MDK die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in System- und Versorgungsfragen, dies geschieht indem er dem GKV-Spitzenverband im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuarbeitet.